Bettelampeln

Antrag der Grünen Ratsfraktion Paderborn zur Ampelschaltung für Fußgänger und Radfahrer.

Die Verwaltung möge

1)       nicht funktionierende und außer Betrieb gesetzte Anforderungsknöpfe für Fußgänger und Radfahrer an Ampelanlagen abmontieren.

2)       Fußgängern und Radfahrern auch an Anforderungsampeln bei jedem Phasenumlauf zusätzlich automatisch Grün erteilen, wo dies ohne Beeinflussung des Phasenumlaufs für den übrigen Verkehr möglich ist.

3)       dort, wo die Breite der zu überquerenden Fahrstreifen größer als 7 Meter ist, Radfahrern ein eigenes Signal geben, das dann ohne separate Anforderung automatisch die maximal mögliche Grünzeit in Bezug auf den parallelen Autoverkehr erhält.

4)       die Einrichtung neuer Anforderungsampeln gründlich prüfen, Anforderungsampeln nur noch im Ausnahmefall einrichten und im Zweifel einer automatischen Grünschaltung im Phasenumlauf den Vorrang geben.

Begründung

Im Stadtgebiet der Stadt Paderborn gibt es zahlreiche Anforderungsampeln für den Fußgänger- und Radverkehr (im Volksmund auch als Bettelampeln bezeichnet). Das sind solche Lichtsignalanlagen (LSA) an Kreuzungen, die dem nicht motorisierten Verkehr im Gegensatz zum parallelen motorisierten Verkehr erst auf Anforderung Grün geben. Ein großer Teil dieser Anlagen ist in Paderborn schon seit längerer Zeit nicht funktionstüchtig bzw. außer Betrieb gesetzt. Da bei außer Betrieb genommenen Anforderungsampeln trotz wiederholtem Drücken des Anforderungsknopfes erst mit dem nächsten Phasenumlauf ein Grünsignal gewährt wird, sind sie ein Ärgernis für Fußgänger und Radfahrer und sollten abmontiert werden.

 

Auch wenn sie funktionieren, haben Bettelampeln für Radfahrer und Fußgänger viele Nachteile. Radfahrern wird die Möglichkeit zu flüssigem Fahren genommen Das Anpassen der Geschwindigkeit an die Ampelschaltungsfolge wird unmöglich. Radfahrende sind somit gegenüber dem parallelen Autoverkehr deutlich benachteiligt. Fußgänger sind irritiert, weil der übrige Verkehr grün bekommt, sie selber aber nicht. An einigen Stellen sind die Anforderungsknöpfe separat von der Ampelanlage und somit nicht immer für Fußgänger offensichtlich angebracht. Zudem ist der Zustand vieler Anforderungsknöpfe auch unter hygienischen Aspekten bedenklich. Fußgänger müssen schließlich selbst an von Fußgängern sehr stark frequentierten Knotenpunkten Grün anfordern.

Das (verbotene) Fahren und Gehen bei Rot nimmt in der Folge insbesondere bei Kindern und Jugendlichen stark zu, weil diese Schaltungen nicht akzeptiert werden. Wenngleich es sich dabei dann um ein verkehrswidriges Verhalten handelt, ist es Aufgabe der Verkehrsplanung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die derartige Situationen von vornherein vermeiden.

Stefan Schwan