Kahlschlag gegen die Photovoltaik

Offener Brief des Delbrücker Unternehmers und sachkundigen Bürgers der GRÜNEN Kreistagsfraktion Jürgen Wrona an den Abgeordneten Carsten Linnemann (CDU) zu den geplanten Änderungen des EEGs durch die Bundesregierung:

Offener Brief

zum Ergebnispapier des BMWi/BMU

Energieefizienz und Erneuerbare-Energien-Gesetz

 

Sehr geehrter Herr Dr. Linnemann,

wir sind eine in Delbrück ansässige Unternehmensgruppe, die im Bereich der erneuerbaren Energien tätig ist und u.a. Dachflächen anpachtet, um Photovoltaikanlagen zu errichten und zu betreiben. Im Übrigen arbeite ich beim Runden Tisch „Paderborner Land 100 erneuerbar“ mit.

Bundeswirtschaftsminister Rösler und Bundesumweltminister Röttgen haben sich auf eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verständigt. Die Gesetzesänderung sieht eine noch mas­sivere Kürzung der Solarförderung vor. Im Vergleich zum Dezember 2011 sollen die Fördersätze im Jahr 2012 um bis zu 40 % gesenkt werden. Zusätzlich soll die Größe des deutschen Solarmarktes in­nerhalb von fünf Jahren um mehr als 75 % reduziert werden (von 7,5 Gigawatt auf 0,9-1,9 Gigawatt).

Wir weisen darauf hin:

Durch die Kostensenkungen der vergangenen Jahre hat Solarstrom die Grenze zur Wirtschaftlichkeit erreicht. Bereits auf Grundlage der im derzeit gültigen EEG festgelegten Vergütungsdegres­sion wäre Solarstrom voraussichtlich bereits 2013 günstiger als Windstrom aus Offshore-Anlagen, der im Übrigen doppelt so teuer ist wie Windstrom aus Onshore-Anlagen.

Solarstrom ist eine unverzichtbare Säule des Klimaschutzes und der Energiewende und schnell ausbaubar. Im Klimaschutzkonzept für den Kreis Paderborn ist z.B. vorgesehen, den Anteil des Solarstroms von derzeit ca. 4 % bis 2020 auf ca. 10 % zu erhöhen. 

Im deutschen Solarmarkt sind mehr als 100.000 Menschen beschäftigt, die überwiegende Zahl da­von im Handwerk (Elektriker und Installateure). Ist Ihnen klar, dass ein großer Teil dieser Arbeitsplätze verloren geht, wenn der Solarmarkt um 75 % reduziert wird?

Ein kräftiger Ausbau der Photovoltaik trägt zur kommunalen Wertschöpfung bei, so dass nicht nur der Betreiber, sondern auch die Kommunen und ihre Bürger profitieren.

Ich darf Ihnen einige Beispiele aufzeigen:

  • Eine Kirchengemeinde in Osnabrück hat die Dachfläche ihrer Kirche zur Solarstromerzeugung an uns verpachtet. Die Entgeltzahlung ist in eine Stiftung geflossen, die damit eine Hilfsprojekt unterstützt. Ein derartiges Projekt wäre für uns in Zukunft nicht mehr umsetzbar, wenn die Pläne der Herren Rösler und Röttgen umgesetzt würden.
  • Die Gemeinden Bissendorf (Landkreis Osnabrück), Osternienburger Land (Sachsen-Anhalt) und die Stadt Dessau haben uns Dachflächen öffentlicher Gebäude zur Solarstromnutzung zur Verfügung gestellt. Die Pachtzahlungen entlasten die angespannten kommunalen Haushalte und somit auch die Bürger/innen.
  • Drei Schafzüchtern in Sachsen-Anhalt war es nur aufgrund unserer Pachtzahlungen für den Betrieb von PV-Anlagen möglich, ihre maroden Asbestdächer auf Schafställen zu sanieren. Der Umweltminister von Sachen-Anhalt, Dr. Hermann Onko Aeikens (CDU), hat unsere PV-Anlage auf dem Dach des Zuchtbetriebes Hedel im Salzlandkreis als „vorbildliches Projekt“ bezeichnet (sh. Beigefügte Pressemitteilung des Ministeriums). Auf Grundlage der Eini­gung zwischen den Herren Rösler und Röttgen wäre es uns in Zukunft nicht mehr möglich, derart vorbildliche Projekte umzusetzen.

Aktuell betroffen von der Einigung der Herren Rösler und Röttgen sind folgende Planungen:

Ein Sportverein, der sein Sportheim mit Kegelbahn zur Errichtung einer PV-Anlage zur Verfügung stellen wollte, müsste jetzt auf die Zahlung einer Pacht von 15.000 Euro verzichten, weil die Anla­ge auf Grundlage der Einigung der Herren Rösler und Röttgen wirtschaftlich nicht mehr tragfä­hig wäre.

Eine Gemeinde wollte uns das Dach einer Grundschule für die PV-Nutzung zur Verfügung stellen und muss jetzt auf die Zahlung einer Pacht von 7.000 Euro verzichten, da auch dieses Projekt nicht mehr finanzierbar ist.

Die Reaktionen des Vereinsvorsitzenden bzw. der Bauamtsleiterin über die unerwarteten Einnahmeaus­fälle können Sie sich vielleicht ausmalen. Ich habe empfohlen, dass sich der Verein bzw. die Gemein­de an die betreffenden Minister und den zuständigen Bundestagsabgeordneten wenden.

Der von uns mit dem Bau der Anlagen beauftragte Installateur hat mitgeteilt, dass er seinen Personal­stamm unter den neuen Voraussetzungen nicht halten kann und die ersten Entlassungen bereits zum 1. April 2012 vornehmen muss.
Ein weiterer kritischer Punkt, von dem unser Unternehmen zum Glück nicht betroffen ist:

Die Planung von PV-Anlagen bedarf einer Vorlaufzeit von mehreren Wochen. So schöpfen z.B. die Netzbetreiber die Frist von acht Wochen, die der Gesetzgeber zur Prüfung des Netzanschlusses im EEG zugestanden hat, in der Regel voll aus. Auch Lieferzeiten und Personalverfügbarkeiten bei den Installateuren sind zu beachten. Die Ankündigung der Minister Rösler und Röttgen, dass die neuen  Regelungen (Vergütungskürzung um mehr als 30 %) bereits zum 9. März in Kraft treten sollen, bringt etliche Investoren, die bereits Anzahlungen geleistet haben, aber ihre Anlagen nicht rechtzeitig fertig­stellen können, in ernste finanzielle Schwierigkeiten. Uns sind Fälle bekannt, dass sich die Risikoab­teilungen der Banken bereits mit derartigen Fällen befassen müssen.

Es ist unfassbar, dass bundesdeutsche Regierungsvertreter einem Investor mit einer Ankündigungs­frist von nur 14 Tagen die wirtschaftliche Grundlage für ein wochen- oder monatelang geplantes Vor­haben entziehen wollen. Derart schändliche politische Beschlüsse, mit denen Investitionssicherheit ausgehebelt wird und Bürger/innen ins finanzielle Un­glück gestoßen werden, gibt es sonst wohl nur noch in „Bananen-Republiken“ und Unrechtsstaaten.

Von Herrn Rösler, der sich offenbar bereits auf sein Ausscheiden aus dem Bundestag vorbereitet und mit seiner Kahlschlag-Politik gegen die Photovoltaik für einen Job in der Energiewirtschaft „hübsch“ machen möchte, sind eine solide Energiepolitik und ein konstruktiver Beitrag zum Gelingen der Energiewende wohl nicht zu erwarten. Es ist aber unverständlich und enttäuschend, dass sich jetzt auch Herr Röttgen auf einen unseriösen Pfad begibt und von einem inkompetenten Wirtschaftsminister in Fragen der Energiepolitik am Nasenring durch die Manege führen lässt.            

Ihnen sollte im Übrigen bekannt sein, dass die Behauptung von Herrn Rösler, Solarstrom verteuere den Strom, haltlos ist. Die EEG-Umlage würde auch bei einem weiterhin kräftigen Ausbau der Photovoltaik nicht mehr wesentlich erhöht. Dass Herr Rösler das Gegenteil behauptet, belegt nur seine mangelnde Seriosität. Durch Solarstrom werden nicht nur volkswirtschaftliche Kosten der Energieer­zeugung vermieden (sh. Studie „External Costs of Energy“ der EU-Kommission), durch die Einspeisung von Solarstrom wird zudem der Börsenpreis für Strom gesenkt. Davon profitieren vor allem stromintensive Betriebe bzw. Großkunden, die zudem noch in den Genuss einer Befreiung der Netznutzungsentgelte und der EEG-Umlage kommen. Da die Bundesregierung bzw. die Mehrheit des Bundestages diese Befreiungstatbestände zu Lasten der übrigen Verbraucher unnötig ausgeweitet hat, werden Mittelstand, Handwerker und Endverbraucher über Gebühr belastet. Auch die teure und weitgehend wirkungslose Marktprämie, die die Bundesregierung bzw. die Bundestagsmehrheit beschlossen hat, belastet den Strompreis. Dazu kommt, dass den Netzbetreibern eine kalkulatorische Gewinnmarge von mehr als 9 % p.a. zugestanden wird, was sich in erhöhten Netznutzungskosten niederschlägt.

Warum werden die Kosten der Photovoltaik thematisiert, nicht aber die Kosten  für die Offshore-Windnutzung, die unsinnige Marktprämie und die von der Bundesregierung geschaffenen Befreiungstatbestände, die den Strompreis weitaus stärker belasten? Die von Herrn Rösler forcierte Diskussion  über die Kosten der Photovoltaik ist ein durchsichtiges Manöver, um davon abzulenken, welche Milliardenbeträge die Politik der alten Energiewirtschaft und der Großindustrie zuschanzt.      
Zusammenfassen ist festzustellen:

Preistreiber beim Strom ist nicht die Photovoltaik, sondern vor allem der Staat bzw. der Ge­setzgeber.

Wenn Sie der Gesetzesänderung zustimmen, dann sind Sie mitverantwortlich, dass hochquali­fizierte Facharbeiter in deutschen Solarfabriken und Handwerker ihre Arbeit verlieren.

Wenn Sie dieser Gesetzesänderung zustimmen, dann sind Sie mitverantwortlich für den faktischen Ausstieg aus der Solarenergie als wesentlichem Standbein für die Energiewende.

Wenn Sie dieser Gesetzesänderung zustimmen, dann sind Sie für finanzielle Probleme von In­vestoren und Insolvenzen von Solarunternehmen mitverantwortlich.

Wir appellieren an Sie, sich dafür einzusetzen, dass die Kürzung der Solarförderung auf ein vernünfti­ges Maß beschränkt wird, so dass

        keine Marktverwerfungen ausgelöst werden

        möglichst keine Arbeitsplätze vernichtet werden

        Investoren eine verlässliche Kalkulations- und Finanzierungsgrundlage erhalten     

 

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Wrona

 

 

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