Sigrid Beer: Im Inklusionsentwicklungsland Paderborn werden mehr Plätze an weiterführenden Schulen benötigt 17. Dezember 201417. Dezember 2014 „Inklusive Bildung ist der Schlüssel dafür, dass Menschen mit Behinderungen wirksam an einer freien Gesellschaft teilhaben können. Sie ist der Raum, in dem alle Menschen ihre Fähigkeiten, ihr Selbstwertgefühl und das Bewusstsein ihrer eigenen Würde entwickeln können. Sie trägt deshalb wesentlich dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen ihr Potential voll entfalten können. Sie legt zugleich die Grundlage für eine Kultur der Menschenrechte in einer Gesellschaft, indem sie die Achtung der menschlichen Vielfalt durch alle stärkt und die Anerkennung des anderen Menschen als eines Gleichen vermittelt. Sie fördert damit den „Geist der Brüderlichkeit“, wie ihn Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gesellschaft fordert.“ So schreibt das Deutsche Institut für Menschenrechte zum Grundsatz der Inklusion. „Paderborn scheint im Gymnasialbereich jedoch noch ein Inklusionsentwicklungsland zu sein“, resümiert Sigrid Beer, Parlamentarische Geschäftsführerin und schulpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion die ablehnende Haltung an Gymnasien hinsichtlich der Inklusion. „In NRW haben sich längst mehr als 90 Gymnasien auf dem inklusiven Weg gemacht. Sie arbeiten auch mit Kindern, die das Ziel Abitur nicht erreichen werden. Das entspricht auch dem Landtagsbeschluss, den im Dezember 2010 SPD und GRÜNE gemeinsam mit der CDU auf den Weg gebracht haben. Das Ziel ist die Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems. Der Auftrag der Inklusion richtet sich dabei an alle Schulstufen und Schulformen. Es ist begrüßenswert, dass sich die Schulkonferenzen an den Paderborner Gymnasien mit der Anforderung der Inklusion beschäftigt haben. Allerdings ist das schulrechtlich kein Veto und das kann es auch pädagogisch nicht sein. Auch die Gymnasien in Paderborn müssen beschreiben, wie sie sich in den Inklusionsprozess einbringen, denn es werden mehr Plätze an den weiterführenden Schulen benötigt. Inklusion bedeutet, dass Strukturen und Didaktik von vornherein auf die Unterschiedlichkeit der Schülerinnen und Schüler und individuelles Fördern und Fordern ausgerichtet sind. Wir haben als NRW-Landesregierung dafür gesorgt, dass Fortbildungen für die Schulen, die sich auf den Weg machen, zur Verfügung stehen. Schülerinnen und Schüler profitieren vom gemeinsamen Lernen. Das gilt für die Kinder mit und ohne Behinderungen. Das sind nicht nur meine persönlichen Erfahrungen mit meinen Kindern im gemeinsamen Unterricht. Und auch an Gesamtschulen haben sich in der Regel Kolleginnen engagiert, die vorab noch keine Erfahrungen im sonderpädagogischen Bereich hatten. Die Teamarbeit mit den Sonderpädagoginnen hat diese Entwicklung unterstützt, und Sonderpädagogen stehen selbstverständlich auch an Gymnasien zur Verfügung, die sich auf den inklusiven Weg machen. Individuelle Förderung ist der Kern des Unterrichts, gerade auch beim G8. Landesweit gehen im Durchschnitt 42% der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 5 am Gymnasium. Die Verschiedenheit und Heterogenität in den Lerngruppen am Gymnasium ist längst Realität. Lernen im Gleichschritt funktioniert nicht mehr. Die Empfehlungen zu G8 unterstützen die Entwicklung der individuellen Förderung. So ist Inklusion auch kein Widerspruch zum Schulkonsens, eine eher abenteuerliche Interpretation. Schon im Schulkonsens kommt die Erwartung zum Ausdruck, dass die Inklusionsanteile in den Regelschulen wachsen werden: „Förderschulen gehören zum Schulsystem, soweit sie trotz Inklusion noch erforderlich sind.“ Weiter wird ausgeführt: „Um der Vielfalt der Schülerinnen und Schüler, ihren Talenten und Begabungen gerecht zu werden, muss die individuelle Förderung als pädagogisches Grundprinzip im Unterricht systematisch verankert werden.“
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