Eine gute Versorgung am Lebensende sichern, ist die Voraussetzung für ein würdiges Sterben 14. Juli 201515. Juli 2015 Bei einem Drittel der Deutschen erfüllt sich der Wunsch, in der vertrauten Umgebung – also in den eigenen vier Wänden – zu sterben. Die Mehrheit beendet ihr Leben in Krankenhäusern und Pflegeheimen, oder mit Glück in einem Hospiz. „Die Würde des Menschen am Lebensende mit größtmöglicher Selbstbestimmung muss in den Mittelpunkt der Versorgung rücken“, erläutert Werner Jülke, Vorsitzender des Sozial- und Gesundheitsausschusses des Kreistages das Ziel der Gesetzesinitiative auf Bundesebene. Der grüne Stadtsprecher freut sich über den Vorstoß der Bundestagfraktion. Menschen mit schweren Erkrankungen, bei denen eine Heilung ausgeschlossen ist, bedürfen einer Versorgung, die ein Sterben in Würde ermöglicht und nicht eine Behandlung im Übermaß, die das Sterben unnötig hinauszögert. Dies soll durch die Gesetzesinitiative Ziel muss sein, die Lebensqualität durch menschliche Nähe und Zuwendung, sowie eine qualifizierte schmerztherapeutische Behandlung zu erhalten. Im Mittelpunkt müssen der kranke Mensch, seine Angehörigen und Nahestehenden mit ihren individuellen Wünschen, Bedürfnissen und Wertvorstellungen stehen. Des Weiteren fordert die grüne Fraktion die Bundesregierung auf, endlich gegen den dramatischen Personalmangel in der Pflege vorzugehen. „Lippenbekenntnisse bringen uns hier nicht weiter. Wenn wir künftig stärker auf die Bedürfnisse Sterbender eingehen wollen, so brauchen wir deutlich mehr Personal!“, weiß Werner Jülke aus eigener Erfahrung als Leiter einer Krankenpflegeschule. Jülke ist Sprecher der grünen Landesarbeitsgemeinschaft für Gesundheits- und Altenpolitik.
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