Sven Giegold: Erfolg bei Bürgerinitiative „Recht auf Wasser“ – EU-Kommission muss Bürgerwillen respektieren 8. September 2015 Am heutigen Dienstag hat eine Mehrheit von Abgeordneten der Grünen/EFA- , sozialdemokratischen und linken Fraktionen im Europäischen Parlament die europäische Bürgerinitiative gegen die Privatisierung der Wasserversorgung unterstützt. Konservative, liberale und rechtskonservative Abgeordnete hatten versucht, die Bürgerinitiative mit einer Alternativresolution zu Fall zu bringen. Sie konnten sich damit aber nicht durchsetzen. Dazu sagt Claude Turmes, Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss: „Es ist Aufgabe des Europäischen Parlaments das Grundrecht auf Wasser zu verteidigen – erst recht wenn so viele Menschen mit einer Bürgerinitiative dafür eintreten. Die konservativ-liberale Mehrheit ist mit ihrem Boykottversuch gescheitert. Das stärkt die Glaubwürdigkeit des Europäischen Parlaments als Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. In vielen EU-Mitgliedsstaaten haben wir negative Erfahrungen mit der Privatisierung der Wasserversorgung gemacht. In Griechenland ist die Privatisierung Teil des Programms. Es ist höchste Zeit, dass es eine klare gesetzliche Grundlage gibt, die das Recht auf Wasser verankert und die Wasserversorgung von Freihandelsverträgen wie TTIP oder TISA ausschließt. Das darf die EU-Kommission unter den Teppich kehren.“ Sven Giegold, Berichterstatter des Europäischen Parlaments für Transparenz und Rechenschaftspflicht, erklärt: „Es ist gut und wichtig, dass das Europäische Parlament ein klares Signal an die EU-Kommission für das Recht auf Wasser gibt. Dazu gehört auch die Ablehnung von Public-Private Partnerships. Der Versuch der konservativen, rechtskonservativen und liberalen Abgeordneten, einer Initiative von knapp zwei Millionen Europäerinnen und Europäern den Gar aus zu machen, war ein Skandal. Nie zuvor hatten so viele Menschen gegen einen Gesetzesvorschlag auf EU-Ebene mobilisiert. Damit die Menschen neues Vertrauen in die EU-Institutionen finden, müssen solche Initiativen ernst genommen werden. Die EU- Kommission ist nach wie vor in der Pflicht, einen Vorschlag vorzulegen, der die Forderungen der Bürgerinitiative aufnimmt.“
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