Hart kritisierte Britta Haßelmann heute mittag ihrer Bundestagsrede, dass die Große Koalition den Weg für die Zustimmung zur vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens mit Kanada (CETA) im Ministerrat freigemacht hat. „Zwar soll der Investitionsschutz aus der vorläufigen Anwendung genommen werden, aber aufgeschoben, ist nicht aufgehoben. Und das mit all den Risiken wie die Aushöhlung des Vorsorgeprinzips und drohenden Klagen von Investoren gegen die Bundesrepublik aufgrund kommunaler Entscheidungen. Wir haben ein juristisches Gutachten zu den Risiken von CETA auf die Wasserwirtschaft von der Wasserrechtsexpertin Prof. Silke Ruth Laskowski eingeholt. Laskowski führt aus: CETA ist „geeignet, nationale Gesetzgebung und sonstige staatliche Maßnahmen zugunsten der Daseinsvorsorge […] zu behindern oder gar zu vereiteln.“
„Wie sicher bleibt unser Wasser?“ – Britta Haßelmann zu den Risiken von CETA für die Daseinsvorsorge
