Grüne zu „Frühlingserwachen“: Bürgermeister weiß, reines Umsatzinteresse reicht zur Geschäftsöffnung nicht 2. April 2017 „Frühlingserwachen“ in Paderborn bei schönsten Sonnenschein. Anders als von der Werbegemeinschaft geplant, bleiben die Geschäfte am Sonntag aber geschlossen. Die Dienstleistungsgewerkschaften, unterstützt von kirchlichen Verbänden, hatte gegen die Sonntagsöffnung geklagt. Die grüne Ratsfraktion hat sich in Stadtrat am Donnerstag für geschlossene Geschäfte ausgesprochen und die Stadtspitze wegen mangelnden Handels kritisiert. Ralf Pirsig, Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss und zuständig für Märkte erläuterte: „Was sich im ersten Moment wie ein unnötiger Streit zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Einzelhandel in Paderborn darstellen möchte, ist bei näherer Betrachtung alles andere als das: Wir haben es hier mit den Folgen verpassten Handelns im Verantwortungsbereich des Bürgemeisters zu tun! Nicht nur in Paderborn, aber auch in Paderborn. Alle Landeskommunen in NRW sind im September 2016 vom zuständigen Landesministerium NRW über die Bezirksregierungen angeschrieben worden, um bezüglich der Erlaubnisse der Sonderöffnungszeiten für Läden auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts von 2009 und des Bundesverwaltungsgerichtes 2015 hinzuweisen und die behördlichen Verordnungen auf ihre Rechtssicherheit zu prüfen. Im Schreiben näher erläutert wird sehr deutlich dargestellt, dass die sonntägliche Ladenöffnung einen Anlassbezug haben muss; wörtlich im Text: die prägende Wirkung des Anlass muss sich darstellen können und weiterhin muss ein enger räumlicher Bezug zum Anlass gegeben sein. Auch wird in dem Schreiben auf die Klagebereitschaft diverser Interessengruppen hingewiesen. Immerhin geht es um die Sonntagsruhe, die in diversen Gesetzen verankert ist, und vielleicht sollte man es auch in Paderborn mal wieder in Erinnerung rufen, auch in der Bibel. Ein reines Umsatzinteresse, ein Shopping-Event, reicht nicht aus, um diesen Anlass herzustellen. Darauf sind die Kommunen hingewiesen worden mit der Aufforderung, ihre behördlichen Sonderverordnungen zu überprüfen. Wenn Sie, Herr Bürgermeister Dreier, in bester Kohlscher Manier meinen, das Thema aussitzen zu können, dann sind Sie spätestens jetzt eines Besseren belehrt worden. Wenn jetzt aber Gewerkschaften dafür haftbar gemacht werden, weil sie auf Rechtssicherheit und Umsetzung von Rechten pochen, dann ist das ein schäbiges Unterfangen und erinnert an kindlich naive Logik, wenn mit dem Tisch geschimpft wird, weil man sich daran gestoßen hat. Ganz im Gegenteil: Die Gewerkschaften haben den Dialog gesucht, mit den Verwaltung, mit der Werbegemeinschaft und man ist jetzt endlich auf gutem Weg, auch in Paderborn eine rechtssichere Position zu entwickeln. Umsatz und das leidige Argument, dass der Internethandel an 7 Tagen 24 Stunden geöffnet hat, wird an dieser Stelle nicht ziehen. Darüber hinaus eine Frage an Herrn Mertens: meinen Sie allen Ernstes, dass 4 verkaufsoffene Sonntag mit einem Gesamtumsatzvolumen von 2 % den Einzelhandel retten kann? Das wäre fast so, als wolle man Wasser aus einem Leck-geschlagenem Schiff mit einem Fingerhut schöpfen. Die nun vorliegende und mit heißer Nadel gestrickte Vorlage streicht den 2. April und lässt die anderen Sonntage noch offen. Vor dem Hintergrund, dass in der Vorlage in Teilen weder der Anlassbezug, noch der räumliche Bezug so dargestellt wird, wie in den Gerichtsurteilen gefordert, verstehen wir diese Vorlage überhaupt nicht. Der Rat wird genötigt, einer Vorlage zuzustimmen, die rechtswidrig ist! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat bereits in 2015 gegen die Sonderöffnung im Advent gestimmt. Die aber gerade noch aufgeführten Punkte bestätigen uns in unserer Haltung und von daher werden wir der Sitzungvorlage nicht zustimmen.“
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