Öffnung der Ehe – Nach 28-maliger Verweigerung durch die GroKo klagen Grüne in Karlsruhe 18. Mai 2017 „Seit über zwei Jahren blockieren Union und SPD eine Abstimmung im Bundestag zu mehreren Gesetzentwürfen zur Öffnung der Ehe. Die Koalition tut nach außen so, als hätte sie Beratungsbedarf. Aber es geht nur darum, die Gesetzentwürfe im Ausschuss zu versenken. Sie betreibt nicht nur Arbeitsverweigerung, sondern verhindert damit, dass die Abgeordneten Position beziehen können. Das ist feige, unparlamentarisch und verfassungsrechtlich hoch problematisch. Das wollen wir der Koalition nicht durchgehen lassen.“ Das erklärt Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin und Bundestagsabgeordnete aus Bielefeld: zur Klage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht zur parlamentarischen Beschlussfassung über die „Ehe für alle“ Der Hintergrund: Seit mehreren Jahren blockieren CDU/CSU und SPD eine Abstimmung im Bundestag zur „Ehe für alle“. Im Rechtsausschuss haben die Koalitionsfraktionen bereits 28-mal die Beratung des grünen Gesetzentwurfes verweigert. Diese rechtsmissbräuchliche Praxis verstößt – unserer Meinung nach – gegen das Recht einer Bundestagsfraktion, dass ihre Anträge nicht nur im Bundestag beraten werden, sondern dass das Parlament über sie Beschluss fasst (Art. 76 Absatz 1 GG). Darüber hinaus ist der Bundestag verpflichtet, über die Gesetzesanträge des Bundesrates zeitnah zu entscheiden (Art. 76 Absatz 3 Satz 6 GG). Daraus ergibt sich eine verfassungsrechtliche Pflicht der Abgeordneten, über diese Vorlagen Beschluss zu fassen, was wegen der Verhinderungstaktik der Koalition nicht erfüllt werden kann. Wir streiten für das Recht der Abgeordneten, ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht auch nachkommen zu können. Deshalb haben wir beim Bundesverfassungsgericht beantragt, den Rechtsausschuss zu verpflichten, über die Gesetzentwürfe der Opposition und des Bundesrates zur „Ehe für alle“ so zeitnah Beschluss zu fassen, dass der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode darüber abstimmen kann. Hier finden Sie die Rede von Britta Haßelmann zur Beschlussfassung über die „Ehe für alle“ vom 17.05.2017.
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