Marktbesuch mit Rädern und Kinderwagen – Grüne Ratsfraktion fordert Klarstellung in der Satzung 6. Dezember 20176. Dezember 2017 In der Diskussion um Fahrräder auf dem Wochenmarkt setzen sich die Grünen für eine Klarstellung ein. Die Ratsfraktion will das Verbot sperriger Gegenstände durch den Zusatz „Fahrräder, Elektroskooter, Kinderwagen und Einkaufstrolleys dürfen mitgeführt werden.“ präzisieren. Nach der letzten Sitzung des Märkteausschusses war eine Diskussion aufgekommen, ob der Entwurf der neuen Marktsatzung verbietet, das Fahrrad beim Markteinkauf zu schieben. „Die Einkäufe beim Marktbesuch direkt in die Fahrradtaschen zu packen ist einfach praktisch“, berichtet Fraktionssprecher Klaus Schröder von eigenen Erfahrungen. „Letztlich macht das den Unterschied, ob man nur ein Pfund Kartoffeln kaufen und tragen mag, oder ob man gleich ein paar Kilo mitnimmt.“ Der Wochenmarkt lebe davon, dass es für die Einkäufe auch Transportmöglichkeiten gebe. So würden auch immer mehr Marktbesucher Einkaufstrolleys mit sich führen. Zum Mitnehmen müsse, so der Grüne, auch die Möglichkeit gehören, Fahrrad oder Trolley zwischendurch abzustellen. Märkteausschussmitglied Ralf Pirsig tritt ebenfalls für eine Klarstellung ein. „Ich bin mir sicher, dass es beim Text der neuen Marktsatzung nicht darum geht, die Einkaufsmöglichkeiten zu verschlechtern. Aber nachdem die Diskussion nun aufgekommen ist, sollten ein paar klarstellende Sätze ergänzt werden, um von Anfang an Irritationen zu vermeiden.“ Im Übrigen hält Ralf Pirsig die Marktsatzung für durchaus gelungen, so zum Beispiel den Grundsatz „Erzeuger vor Händler“, der zukünftig Richtschnur bei der Vergabe von Standplätzen sein soll. Die Grünen gehen davon aus, dass die Änderung in der kommenden Sitzung des Hauptausschusses eine Mehrheit findet: „Beim ursprünglich sogar explizit enthaltenen Hundeverbot haben wir uns im Ausschuss schnell geeinigt.“, so Pirsig, „Da sollte auch diese Klarstellung durchgehen.“
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