Britta Haßelmann: Flüchtlingsfamilien brauchen Schutz – Familiennachzug ist rechtliches und ethisches Gebot 31. Januar 2018 Morgen stimmen die Abgeordneten im Bundestag über den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ab. Britta Haßelmann, grüne OWL-Abgeordnete und Parlamentarische Geschäftsführerin der grünen Bundestagsfraktion hält den Familiennachzug für ethisch und rechtlich geboten. „Union und SPD setzen den Familiennachzug für Flüchtlinge bis 31. Juli 2018 komplett weiter aus. Danach soll er auf ein Kontingent von 1.000 Menschen pro Monat beschränkt sein. Das ist verheerend für die betroffenen Familien. Denn Familien und ihr geschütztes, gemeinsames Zusammenleben stehen im Grundgesetz und Völkerrecht unter besonderem Schutz. Diese Entscheidung wird die Integration vieler Menschen erschweren. Wer in ständiger Sorge um seine Familienmitglieder in Bürgerkriegsgebieten lebt, hat es sehr viel schwerer in der Schule, bei der Arbeit oder beim Sprachkurs. Auch in Bielefeld und in der Region kennen wir so viele Einzelschicksale von auseinandergerissenen Familien die bei uns Schutz suchen, während Ehepartner oder Kinder in Kriegsgebieten festsitzen und teils um ihr Leben bangen müssen. Bei der Abstimmung über den Familiennachzug muss sich jeder einzelne Abgeordnete die Frage stellen: Was wäre, wenn es dein Kind wäre? Jeden Tag leiden im Krieg in Syrien Frauen, Männer und Kinder. Zwei Jahre haben Flüchtlinge in unserem Land darauf vertraut, dass ihre Angehörigen nachziehen können. Der Familiennachzug ist ein rechtliches und ethisches Gebot. Deshalb setzen wir uns dafür im Bundestag ein.“
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