Grüne fragen nach: Möglichkeiten der Mobilisierung von Bauland durch steuerliche Anreize

Ein Mann macht einen Freudensprung vor einem neu gebauten Haus.

Die grüne Ratsfraktion fragt im nächsten Haupt- und Finanzausschuss nach der Grund­steuer C. Die Grundsteuer C richtet sich auf ungenutzte Grundstücke und darf nur aus städte­baulichen Gründen erhoben werden. Die Grünen möchten wissen, welche Möglichkeiten die Grundsteuer C der Stadt Paderborn bietet und wie viele Grundstücke betroffen wären. Der grüne Ratsherr Güven Erkurt erläutert: „In Zeiten von Wohnungsmangel und fehlenden Gewerbeflächen kann die Grundsteuer C eine effektive Maßnahme für Städte darstellen, um die Mobilisierung von Bauland durch steuerliche Anreize zu verbessern.“

Mit der im Jahr 2019 beschlossenen Grundsteuerreform hat der Gesetzgeber den Weg für die Erhebung der Grundsteuer C ab dem Jahr 2025 freigemacht. Mit diesem Werkzeug können Städte und Gemeinden unbebaute baureife Grundstücke durch einen gesonderten kommunalen Hebesatz höher belasten und so dringend benötigtes Bauland aktivieren.

Der grüne Fraktionssprecher Klaus Schröder ergänzt: „Die Grundsteuer C kann einen wichtigen Beitrag zur Entspannung der Wohnungsmarktsituation leisten und die Städte­entwicklung positiv beeinflussen. Ziel der Steuer ist es, Spekulationen mit Grundstücken zu verteuern und finanzielle Anreize zu schaffen, damit auf baureifen Grundstücken tatsächlich Häuser, Wohnungen oder Gewerbeansiedlungen entstehen. Außerdem gilt sie auch für längere Zeit leer stehende Häuser.“